Die Schützenscheibe

Das Schützenwesen & Schützenvereine

Die Entstehungsgeschichte - Teil 3


Erstes Bundesschießen – Fest der Superlative

Ein nationales Ereignis der höchsten Priorität war das erste Bundesschießen in der Schützenmetropole Frankfurt im Jahre 1862. Spätestens nach jenem Bundesschießen in Frankfurt vertrauten nun gänzlich alle Mitglieder der Gilden und Schützenvereine den "Schützenherzog" aus Coburg. Mit der ständig steigenden Mitgliederzahlen verlor der allseits beliebte Herzog seine Macht und den Einfluss über die Schützen und ihre Vereinigungen. Die darauf folgenden Bundesschießen in Bremen (1865) und das Bundesschießen in Wien (1868) ignorierte Fürst Ernst II. und reiste gar nicht erst an. Der Herzog, dem die Schützen so vertrauten, büßte so an eigener Macht ein. Letztendlich beraubte er noch seine Anhänger der versprochen Illusion, dass es kein Reich geben werde. Der Ausgang des Deutsch-französischen Krieges 1870 und 1871 eröffnete die Bildung eines neuen Deutschen Reichs. Der "Schützenherzog" Ernst II. wechselte die Seite zu seinen Gunsten. Er unterstützte den damaligen Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes Otto Fürst von Bismarck und machte sich als Feldherr nützlich. Auf diese Art entstand das 1. Deutsche Reich unter der Führung Preußens und des Reichskanzlers Bismarck.


Das Erste Deutsche Reich endete im 1. Weltkrieg

Nach der anfänglichen Skepsis gegenüber dem Deutschen Reich gründeten sich wieder viele geläufige Schützenvereine neu und das neu gegründete Kaiserreich erlebte neuen Glanz. Die Schützenvereine konnten nach den Befreiungskriegen abermals einen großen Reichtum anhäufen. Einen Großteil zollten die Regenten der damaligen Zeit. Wie ihre Vorväter spendierten sie den Schützen Fahnen, Fahnenbänder und Medaillen für besondere Verdienste um das Vaterland wurden Auszeichnungen und Verdienstorden eingeführt. Die Landesväter und Monarchen hatten es wieder einmal geschafft, das gewöhnliche Fußvolk für sich zu gewinnen. Der Staat förderte die Schützen und deren Schützenfeste, den es wurde die vormilitärische Ausbildung wieder wichtiger. Es war nicht zu Übersehen, dass die Kriegsgefahr, seit 1905 abermals zunahm. Mit den konkurrierenden Kriegsvereinen hatten die Schützenvereine erneut einen mächtigen Gegner. An der Front brauchte man jetzt erfahrene Krieger und Soldaten, die das Land schützen sollten. Die einhergehenden Veteranenverbände hatten einfach die besten Voraussetzungen für die Ausbildung zur Abwehr an der Kriegsfront. Die Weichen waren gestellt und das Deutsche Reich raste unweigerlich in eine Katastrophe. Es folgte der 1. Weltkrieg von 1914 bis 1918.

Seiten und für jeden Anzeigenblock einzeln wiederholt werden.

Nachkriegsjahre – ein Segen für die Schützenvereine

Die Jahre nach dem Krieg brachten für das Einst so mächtige Deutsche Reich nichts Gutes, der wirtschaftliche Stillstand und die unwürdige Behandlung setzten dem Volk stark zu. Es blieb den Deutschen nichts anderes übrig, als sich den Gesetzen und den Bestimmungen der Nachbarländer zu beugen. Die Schützenvereine konnten diese festgefahren Situation jedoch gut für sich Nutzen, und das trotz des Elends in der Bevölkerung. Laut dem Versailler Vertrag, der am 28. Juni 1919 unterzeichnet wurde, waren Gewehre und Kriegswaffen verboten. Daneben musste das Deutsche Reich die alleinige Schuld am 1. Weltkrieg einräumen.

Die Schützenvereine durften allerdings für Übungszwecke Kleinkaliberwaffen verwenden. Darauffolgend entfernten sich die Schützen zusehens vom militärischen Wesen, und widmeten ihr Existenz ganz den sportlichen Begebenheiten. Die erlaubten Kleinkalibergewehre ermöglichten verhältnismäßig gute Schießleistungen. Das oberste Gebot der Schützenvereine, Gaue und Verbände war, dass sich die Schützen freiwillig in den Schießsport einbringen konnten. Es sollte der Spaß am Sport und die Jagd nach der Zehn, die Mitte der Schießscheibe, im Vordergrund stehen. Auch die zu erwartende Begeisterung ließ nicht lange auf sich warten. Die Kleinkalibergewehre erfreuten sich immer besserer Beliebtheit. Die Schützen mussten damals wie heute den behördlichen Bestimmungen und Auflagen folge leisten. Es war nun besiegelt, das die deutschen Schützengesellschaften nun endgültig gesellige und bürgerliche Vereine sind. Ganz anders erging des den Schützenvereinen und Gilden der Nachbarländer, die schweizerischen und niederländischen Schützengesellschaften behielten ihren Milizcharakter.